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   VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15   

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https://dejure.org/2017,4494
VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15 (https://dejure.org/2017,4494)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09.01.2017 - 4 K 480/15 (https://dejure.org/2017,4494)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 4 K 480/15 (https://dejure.org/2017,4494)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.649

    Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    In diesem Fall ist das bloße Nichtbenutzen einer baulichen Anlage nicht geeignet, die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers nachteilig zu berühren (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817; vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 1988 - 7 B 2677/88 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 2 A 740/13

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung und Zwangsgeldandrohung (hier:

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    Ein Zwangsgeld ist nur dann ein ungeeignetes Zwangsmittel, wenn der vermögenslose Vollstreckungsschuldner nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen dauerhaft nicht in der Lage ist, die Ordnungspflicht zu erfüllen (siehe Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 A 740/13 -, BauR 2014, 678 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 L 253/02

    Zwangsgeld gegenüber mittellosem Verpflichteten zulässig

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    Ein Zwangsgeld ist nur dann ein ungeeignetes Zwangsmittel, wenn der vermögenslose Vollstreckungsschuldner nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen dauerhaft nicht in der Lage ist, die Ordnungspflicht zu erfüllen (siehe Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 A 740/13 -, BauR 2014, 678 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, zitiert nach juris).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15

    Untersagung der Nutzung eines Fläche als Lagerplatz; Zwangsgeldfestsetzung wegen

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 5049/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    In diesem Fall ist das bloße Nichtbenutzen einer baulichen Anlage nicht geeignet, die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers nachteilig zu berühren (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817; vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 1988 - 7 B 2677/88 -, zitiert nach juris).
  • VG Potsdam, 19.09.2016 - 4 K 317/15

    Nutzung und Räumung eines Lagerplatzes

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 5049/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 5049/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG Chemnitz, 27.08.2003 - 8 K 510/02
    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15
    Anderenfalls könnte sich ein Vollstreckungsschuldner allein unter Hinweis auf seine Insolvenz oder Mittellosigkeit seiner Ordnungspflicht entziehen, was ein in dieser Allgemeinheit mit dem öffentlichen Recht unvereinbares Ergebnis wäre (siehe Verwaltungsgericht Potsdam, Gerichtsbescheid vom 10. November 2015 - VG 4 K 1080/15 -, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - VG 4 L 837/14 -, m.w.N.; vgl. ferner Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2006 - OVG 2 S 7.06 -, wonach im Rahmen der Zwangsgeldfestsetzung dieses Vorbringen schon deshalb nicht zu prüfen ist, weil ein Zwangsgeld bei Uneinbringlichkeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 VwVGBbg a.F. in Ersatzzwangshaft umgewandelt werden kann; Verwaltungsgericht Chemnitz, Urteil vom 27. August 2003 - 8 K 510/02 -, Gewerbearchiv 2003, 484).
  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum

    Anderenfalls könnte sich ein Schuldner allein unter Hinweis auf seine Insolvenz und Mittellosigkeit seinen Verpflichtungen entziehen (vgl. VG Potsdam, U.v. 9.1.2017 - 4 K 480/15 - juris, Rn. 22 m.w.N.; siehe auch Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 16 VwVG Rn. 3).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15

    Untersagung der Nutzung eines Fläche als Lagerplatz; Zwangsgeldfestsetzung wegen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 480/15, VG 4 K 5049/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG München, 14.07.2017 - M 9 X 17.2044

    Vermietung an Medizintouristen als Geschäftsmodell

    Die Festsetzung von Zwangsmitteln ist regelmäßig auch dann geeignet, wenn über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet ist und er deshalb über keine oder nur eingeschränkte finanzielle Mittel verfügt (VG Potsdam, U.v. 9.1.2017, Az.: 4 K 480/15).
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 12 C 17.2574

    Erfolglose Beschwerde gegen die Anordnung einer Ersatzzwangshaft

    Andernfalls könnte sich ein Schuldner allein unter Hinweis auf seine Insolvenz und Mittellosigkeit seinen Verpflichtungen entziehen (vgl. VG Potsdam, U.v. 9.1.2017 - 4 K 480/15 - juris; Troidl, in: Engelhardt, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 16 VwVG Rn. 3).
  • VG München, 11.12.2017 - M 9 X 17.4888

    Ersatzzwangshaft bei Zweckentfremdung von Wohnraum

    Die Festsetzung von Zwangsmitteln ist regelmäßig auch dann geeignet, wenn über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet ist und er deshalb über keine oder nur eingeschränkte finanzielle Mittel verfügt (VG Potsdam, U.v. 9.1.2017 - 4 K 480/15 - juris).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 480/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
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